Unterposition 510620mit einem Anteil an Wolle von weniger als 85|GHT
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 510620 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5106 („Streichgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 510620 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3,8 % und 4 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 510620
510620 bezeichnet „mit einem Anteil an Wolle von weniger als 85 GHT“, eine Einreihung innerhalb der Position 5106 („Streichgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
510620 umfasst 3 Untercodes, darunter „mit einem Anteil an Wolle und feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr“, „roh“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3,8 % und 4 %.
Die Einreihung 510620 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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