Kapitel 51WOLLE, FEINE UND GROBE TIERHAARE; GARNE UND GEWEBE AUS ROSSHAAR
Gültig seit 31.12.1971
WOLLE, FEINE UND GROBE TIERHAARE; GARNE UND GEWEBE AUS ROSSHAAR
Die Zolltarifnummer 51 ist im EU-Zolltarif als Kapitel eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Kapitel bündelt 51 insgesamt 13 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 8 %.
Positionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 5101 | Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt |
| 5102 | Feine oder grobe Tierhaare, weder gekrempelt noch gekämmt |
| 5103 | Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), ausgenommen Reißspinnstoff |
| 5104 | Reißspinnstoff aus Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren |
| 5105 | Wolle, feine oder grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt (einschließlich gekämmte Wolle in loser Form) |
| 5106 | Streichgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf |
| 5107 | Kammgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf |
| 5108 | Streichgarne oder Kammgarne aus feinen Tierhaaren, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf |
| 5109 | Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf |
| 5110 | Garne aus groben Tierhaaren oder aus Rosshaar (einschließlich umsponnene Garne aus Rosshaar), auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf |
| 5111 | Streichgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren |
| 5112 | Kammgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren |
| 5113 | Gewebe aus groben Tierhaaren oder aus Rosshaar |
Häufige Fragen zu 51
51 bezeichnet „Wolle, Feine und Grobe Tierhaare; Garne und Gewebe aus Rosshaar“ im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
51 umfasst 13 Untercodes, darunter „Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt“, „Feine oder grobe Tierhaare, weder gekrempelt noch gekämmt“ und „Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), ausgenommen Reißspinnstoff“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 8 %.
Die Einreihung 51 ist im TARIC seit dem 31.12.1971 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.