Unterposition 511190andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 511190 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5111 („Streichgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 511190 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 7,2 % und 8 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 511190
511190 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 5111 („Streichgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
511190 umfasst 3 Untercodes, darunter „mit einem Anteil an Spinnstoffen des Kapitels 50 von mehr als 10 GHT“, „mit einem Quadratmetergewicht von 300 g oder weniger“ und „mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 300 g“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 7,2 % und 8 %.
Die Einreihung 511190 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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