Unterposition 520512mit einem Titer von weniger als 714,29|dtex, jedoch nicht weniger als 232,56|dtex (mehr als Nm|14|bis Nm|43)
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 520512 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5205 („Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 4%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 3,2% | |
| Kanada | 0% | |
| U062Verweis auf Anhang 5-A des Beschlusses (EU) 2017/37 des Rates (ABl. L 11) | ||
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |
Häufige Fragen zu 520512
520512 bezeichnet „mit einem Titer von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43)“, eine Einreihung innerhalb der Position 5205 („Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für APS - Allgemeine Regelung hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Kanada hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 098313. Rechtsgrundlage: Regulation 1789/03, Regulation 0978/12 und Regulation 1781/17.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung und Kanada sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 520512 Nachweise wie Verweis auf Anhang 5-A des Beschlusses (EU) 2017/37 des Rates (ABl. L 11) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien.
Für 520512 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
520512 ist einer von 21 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 5205 („Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 520512 erfasst speziell „mit einem Titer von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43)“.
Die Einreihung 520512 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.