Kapitel 52BAUMWOLLE
Gültig seit 31.12.1971
BAUMWOLLE
Die Zolltarifnummer 52 ist im EU-Zolltarif als Kapitel eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Kapitel bündelt 52 insgesamt 12 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5 %.
Positionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 5201 | Baumwolle, weder kardiert noch gekämmt |
| 5202 | Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) |
| 5203 | Baumwolle, kardiert oder gekämmt |
| 5204 | Nähgarne aus Baumwolle, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf |
| 5205 | Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von 85|GHT oder mehr, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf |
| 5206 | Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85|GHT, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf |
| 5207 | Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf |
| 5208 | Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85|GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200|g oder weniger |
| 5209 | Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85|GHT oder mehr und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200|g |
| 5210 | Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85|GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von 200|g oder weniger |
| 5211 | Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85|GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200|g |
| 5212 | Andere Gewebe aus Baumwolle |
Häufige Fragen zu 52
52 bezeichnet „Baumwolle“ im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
52 umfasst 12 Untercodes, darunter „Baumwolle, weder kardiert noch gekämmt“, „Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)“ und „Baumwolle, kardiert oder gekämmt“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5 %.
Die Einreihung 52 ist im TARIC seit dem 31.12.1971 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.