Unterposition 520515mit einem Titer von weniger als 125|dtex (mehr als Nm|80)
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 520515 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5205 („Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 520515 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4 % und 4,4 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 520515
520515 bezeichnet „mit einem Titer von weniger als 125 dtex (mehr als Nm 80)“, eine Einreihung innerhalb der Position 5205 („Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
520515 umfasst 2 Untercodes, darunter „mit einem Titer von weniger als 125 dtex, jedoch nicht weniger als 83,33 dtex (mehr als Nm 80 bis Nm 120)“ und „mit einem Titer von weniger als 83,33 dtex (mehr als Nm 120)“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4 % und 4,4 %.
Die Einreihung 520515 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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