Unterposition 520546mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 125|dtex, jedoch nicht weniger als 106,38|dtex (mehr als Nm|80|bis Nm|94|der einfachen Garne)

Gültig seit 01.01.1996

Einordnung im Zolltarif
Unterposition 520546
mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 125|dtex, jedoch nicht weniger als 106,38|dtex (mehr als Nm|80|bis Nm|94|der einfachen Garne)

Die Zolltarifnummer 520546 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5205 („Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 4%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen.

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

4%

Ergänzende Maßeinheit

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
APS - Allgemeine Regelung3,2%

Häufige Fragen zu 520546

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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