Position 5208Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85|GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200|g oder weniger
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 5208 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 52 („Baumwolle“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 5208 insgesamt 19 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 520811 | in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100|g oder weniger |
| 520812 | in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100|g |
| 520813 | in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper |
| 520819 | andere Gewebe |
| 520821 | in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100|g oder weniger |
| 520822 | in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100|g |
| 520823 | in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper |
| 520829 | andere Gewebe |
| 520831 | in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100|g oder weniger |
| 520832 | in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100|g |
| 520833 | in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper |
| 520839 | andere Gewebe |
| 520841 | in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100|g oder weniger |
| 520842 | in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100|g |
| 520843 | in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper |
| 520849 | andere Gewebe |
| 520851 | in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100|g oder weniger |
| 520852 | in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100|g |
| 520859 | andere Gewebe |
Häufige Fragen zu 5208
5208 bezeichnet „Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger“ im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
5208 umfasst 19 Untercodes, darunter „in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger“, „in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g“ und „in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper“ u. a.
Die Einreihung 5208 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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