Unterposition 520952in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 520952 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5209 („Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 520952 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 5209520011 | nach dem Batik-Verfahren handbedruckt |
| 5209520019 | andere |
| 5209520091 | nach dem Batik-Verfahren handbedruckt |
| 5209520099 | andere |
Häufige Fragen zu 520952
520952 bezeichnet „in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper“, eine Einreihung innerhalb der Position 5209 („Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
520952 umfasst 4 Untercodes, darunter „nach dem Batik-Verfahren handbedruckt“, „andere“ und „nach dem Batik-Verfahren handbedruckt“ u. a.
Die Einreihung 520952 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.