Position 5301Flachs (Leinen), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Flachs (Leinen) (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 5301
Flachs (Leinen), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Flachs (Leinen) (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)

Die Zolltarifnummer 5301 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 53 („Andere Pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 5301 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
530110Flachs (Leinen), roh oder geröstet
530121gebrochen oder geschwungen
530129anderer
530130Werg und Abfälle von Flachs (Leinen)

Häufige Fragen zu 5301

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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