Unterposition 530121gebrochen oder geschwungen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 530121 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5301 („Flachs (Leinen), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Flachs (Leinen) (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 530121 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 530121 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 530121
530121 bezeichnet „gebrochen oder geschwungen“, eine Einreihung innerhalb der Position 5301 („Flachs (Leinen), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Flachs (Leinen) (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Für 530121 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
530121 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 5301 („Flachs (Leinen), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Flachs (Leinen) (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 530121 erfasst speziell „gebrochen oder geschwungen“.
Die Einreihung 530121 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.