Position 5306Garne aus Flachs (Leinengarne)
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 5306 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 53 („Andere Pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 5306 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3,8 % und 5 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 5306
5306 bezeichnet „Garne aus Flachs (Leinengarne)“ im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
5306 umfasst 2 Untercodes, darunter „ungezwirnt“ und „gezwirnt“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3,8 % und 5 %.
Die Einreihung 5306 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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