Unterposition 530610ungezwirnt
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 530610 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5306 („Garne aus Flachs (Leinengarne)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 530610 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3,8 % und 5 %.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 53061010 | mit einem Titer von 833,3|dtex oder mehr (Nm|12|oder weniger) |
| 53061030 | mit einem Titer von weniger als 833,3|dtex, jedoch nicht weniger als 277,8|dtex (mehr als Nm|12|bis Nm|36) |
| 53061050 | mit einem Titer von weniger als 277,8|dtex (mehr als Nm|36) |
| 53061090 | in Aufmachungen für den Einzelverkauf |
Häufige Fragen zu 530610
530610 bezeichnet „ungezwirnt“, eine Einreihung innerhalb der Position 5306 („Garne aus Flachs (Leinengarne)“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
530610 umfasst 4 Untercodes, darunter „mit einem Titer von 833,3 dtex oder mehr (Nm 12 oder weniger)“, „mit einem Titer von weniger als 833,3 dtex, jedoch nicht weniger als 277,8 dtex (mehr als Nm 12 bis Nm 36)“ und „mit einem Titer von weniger als 277,8 dtex (mehr als Nm 36)“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3,8 % und 5 %.
Die Einreihung 530610 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.