Unterposition 530810Kokosgarne
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 530810 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5308 („Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Papiergarne“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |
Häufige Fragen zu 530810
530810 bezeichnet „Kokosgarne“, eine Einreihung innerhalb der Position 5308 („Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Papiergarne“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87.
Für 530810 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
Die Einreihung 530810 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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