Position 5403Garne aus künstlichen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich künstliche Monofile von weniger als 67|dtex
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 5403 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 54 („Synthetische oder Künstliche Filamente;“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 5403 insgesamt 8 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 5403
5403 bezeichnet „Garne aus künstlichen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich künstliche Monofile von weniger als 67 dtex“ im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
5403 umfasst 8 Untercodes, darunter „hochfeste Garne aus Viskose“, „aus Viskose, ungedreht oder mit 120 Drehungen oder weniger je Meter“ und „aus Viskose, mit mehr als 120 Drehungen je Meter“ u. a.
Die Einreihung 5403 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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