Unterposition 540333aus Celluloseacetat
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 540333 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5403 („Garne aus künstlichen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich künstliche Monofile von weniger als 67 dtex“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 540333 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 5403330011 | texturierte Garne |
| 5403330019 | andere |
| 5403330090 | andere |
Häufige Fragen zu 540333
540333 bezeichnet „aus Celluloseacetat“, eine Einreihung innerhalb der Position 5403 („Garne aus künstlichen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich künstliche Monofile von weniger als 67 dtex“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
540333 umfasst 3 Untercodes, darunter „texturierte Garne“, „andere“ und „andere“.
Die Einreihung 540333 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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