Zolltarifnummer 5404190060Chemisch verjüngte synthetische Filamente aus Polyester mit -einem Durchmesser von 0,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6 mm, -einer Länge von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm, zur Verwendung bei der Herstellung von Pinseln
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 5404190060 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 5404 („Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 5404190060 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 5404190060
5404190060 bezeichnet „Chemisch verjüngte synthetische Filamente aus Polyester mit -einem Durchmesser von 0,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6 mm, -einer Länge von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm, zur Verwendung bei der Herstellung von Pinseln“, eine Einreihung innerhalb der Position 5404 („Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 5404190060 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 5404190060 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
5404190060 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 540419 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 5404190060 erfasst speziell „Chemisch verjüngte synthetische Filamente aus Polyester mit -einem Durchmesser von 0,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6 mm, -einer Länge von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm, zur Verwendung bei der Herstellung von Pinseln“.
Die Einreihung 5404190060 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.