Unterposition 540822gefärbt
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 540822 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5408 („Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5405“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 540822 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 540822
540822 bezeichnet „gefärbt“, eine Einreihung innerhalb der Position 5408 („Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5405“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
540822 umfasst 2 Untercodes, darunter „mit einer Breite von mehr als 135 cm bis 155 cm, in Leinwand-, Köper- oder Satinbindung“ und „andere“.
Die Einreihung 540822 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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