Position 5408Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position|5405

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 5408
Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position|5405

Die Zolltarifnummer 5408 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 54 („Synthetische oder Künstliche Filamente;“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 5408 insgesamt 9 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
540810Gewebe aus hochfesten Viskose-Garnen
540821roh oder gebleicht
540822gefärbt
540823buntgewebt
540824bedruckt
540831roh oder gebleicht
540832gefärbt
540833buntgewebt
540834bedruckt

Häufige Fragen zu 5408

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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