Position 5408Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position|5405
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 5408 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 54 („Synthetische oder Künstliche Filamente;“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 5408 insgesamt 9 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 5408
5408 bezeichnet „Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5405“ im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
5408 umfasst 9 Untercodes, darunter „Gewebe aus hochfesten Viskose-Garnen“, „roh oder gebleicht“ und „gefärbt“ u. a.
Die Einreihung 5408 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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