Unterposition 540823buntgewebt
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 540823 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5408 („Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5405“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Singapur | 0% | |
| Südkorea (Republik Korea) | 0% | |
| U059Ursprungsnachweis mit dem folgenden Wortlaut auf Englisch: "Derogation - Annex II(a) of Protocol concerning the definition of ‘originating products’ and methods of administrative cooperation" | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 540823 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 540823
540823 bezeichnet „buntgewebt“, eine Einreihung innerhalb der Position 5408 („Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5405“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Singapur hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Südkorea (Republik Korea) hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 092457. Rechtsgrundlage: Decision 1875/19 und Regulation 1093/11.
Für Waren mit Ursprung Singapur und Südkorea (Republik Korea) sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 540823 Nachweise wie Ursprungsnachweis mit dem folgenden Wortlaut auf Englisch: "Derogation - Annex II(a) of Protocol concerning the definition of ‘originating products’ and methods of administrative cooperation" erforderlich sein.
Für 540823 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
540823 ist einer von 7 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 5408 („Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5405“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 540823 erfasst speziell „buntgewebt“.
Die Einreihung 540823 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.