Unterposition 540832gefärbt
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 540832 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5408 („Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5405“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 540832 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 5408320010 | hergestellt aus Garnen aus künstlichen Filamenten |
| 5408320090 | andere |
Häufige Fragen zu 540832
540832 bezeichnet „gefärbt“, eine Einreihung innerhalb der Position 5408 („Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5405“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
540832 umfasst 2 Untercodes, darunter „hergestellt aus Garnen aus künstlichen Filamenten“ und „andere“.
Die Einreihung 540832 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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