Unterposition 550190andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 550190 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5501 („Kabel aus synthetischen Filamenten“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle
Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Es ist verboten (Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben a und c der Verordnung (EU) 2017/1905 des Rates): (a) die in Anhang II aufgeführten Güter und Technologien, einschließlich Software, mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in der DVRK oder zur Verwendung in der DVRK zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen, (c) die in Anhang II aufgeführten Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar aus der DVRK einzuführen, zu erwerben oder weiterzugeben, unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung in der DVRK haben oder nicht.
Faser- oder fadenförmige Materialien „Faser- oder fadenförmige Materialien“ oder Prepregs, wie folgt: i) „Faser- oder fadenförmige Materialien“ aus Kohlenstoff, Aramid oder Glas mit beiden der folgenden Eigenschaften: (1) ‚spezifischer Modul‘ größer als 3,18 × 106 m; und (2) ‚spezifische Zugfestigkeit‘ größer als 76,2 × 103 m; ii) Prepregs: mit warmaushärtendem Harz imprägnierte endlose „Garne“, „Faserbündel“, „Seile“ oder „Bänder“ mit einer Breite kleiner/gleich 30 mm aus „faser- oder fadenförmigen Materialien“ aus Kohlenstoff, Aramid oder Glas gemäß Buchstabe a.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Restriction on export | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) |
| Export control | Russische Föderation |
| Export control | Iran (Islamische Republik) |
Häufige Fragen zu 550190
550190 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 5501 („Kabel aus synthetischen Filamenten“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Für 550190 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 550190 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
550190 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 5501 („Kabel aus synthetischen Filamenten“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 550190 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 550190 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.