KN-Code 55081090in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 55081090 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 5508 („Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 5%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 4% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 55081090 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 55081090
55081090 bezeichnet „in Aufmachungen für den Einzelverkauf“, eine Einreihung innerhalb der Position 5508 („Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für APS - Allgemeine Regelung hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1789/03 und Regulation 0978/12.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien.
Für 55081090 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
55081090 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 550810 („aus synthetischen Spinnfasern“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 55081090 erfasst speziell „in Aufmachungen für den Einzelverkauf“.
Die Einreihung 55081090 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.