Unterposition 550941ungezwirnt
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 550941 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5509 („Garne aus synthetischen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 550941 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 550941 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 550941
550941 bezeichnet „ungezwirnt“, eine Einreihung innerhalb der Position 5509 („Garne aus synthetischen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Für 550941 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
550941 ist einer von 18 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 5509 („Garne aus synthetischen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 550941 erfasst speziell „ungezwirnt“.
Die Einreihung 550941 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.