Unterposition 551030andere Garne, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 551030 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5510 („Garne aus künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 551030 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 551030 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 551030
551030 bezeichnet „andere Garne, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt“, eine Einreihung innerhalb der Position 5510 („Garne aus künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Für 551030 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
551030 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 5510 („Garne aus künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 551030 erfasst speziell „andere Garne, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt“.
Die Einreihung 551030 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.