Unterposition 551430buntgewebt
Gültig seit 01.01.2007
Die Zolltarifnummer 551430 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5514 („Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Fasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 170 g“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 551430 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 551430
551430 bezeichnet „buntgewebt“, eine Einreihung innerhalb der Position 5514 („Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Fasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 170 g“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
551430 umfasst 4 Untercodes, darunter „aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung“, „aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper“ und „andere Gewebe aus Polyester-Spinnfasern“ u. a.
Die Einreihung 551430 ist im TARIC seit dem 01.01.2007 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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