Unterposition 551442aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 551442 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5514 („Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Fasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 170 g“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Singapur | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 551442 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Unterpositionen zu 551442
551442 steht in Position 5514 „Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Fasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 170 g“. Auf derselben Ebene liegen 11 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 551411 | aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung |
| 551412 | aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper |
| 551419 | andere Gewebe |
| 551421 | aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung |
| 551422 | aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper |
| 551423 | andere Gewebe aus Polyester-Spinnfasern |
| 551429 | andere Gewebe |
| 551430 | buntgewebt |
| 551441 | aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung |
| 551443 | andere Gewebe aus Polyester-Spinnfasern |
| 551449 | andere Gewebe |
Häufige Fragen zu 551442
551442 bezeichnet „aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper“, eine Einreihung innerhalb der Position 5514 („Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Fasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 170 g“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Singapur hinterlegt. Rechtsgrundlage: Decision 1875/19.
Für Waren mit Ursprung Singapur sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 551442 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
551442 ist einer von 10 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 5514 („Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Fasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 170 g“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 551442 erfasst speziell „aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper“.
Die Einreihung 551442 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.