Position 5514Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Fasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 170 g

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 5514
Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Fasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 170 g

Die Zolltarifnummer 5514 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 55 („Synthetische oder Künstliche Spinnfasern“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 5514 insgesamt 12 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
551411aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung
551412aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
551419andere Gewebe
551421aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung
551422aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
551423andere Gewebe aus Polyester-Spinnfasern
551429andere Gewebe
551430buntgewebt
551441aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung
551442aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
551443andere Gewebe aus Polyester-Spinnfasern
551449andere Gewebe

Ähnliche Positionen zu 5514

5514 steht in Kapitel 55 „Synthetische oder Künstliche Spinnfasern“. Auf derselben Ebene liegen 15 weitere Positionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
5501Kabel aus synthetischen Filamenten
5502Kabel aus künstlichen Filamenten
5503Synthetische Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet
5504Künstliche Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet
5505Abfälle von Chemiefasern (einschließlich Kämmlinge, Garnabfälle und Reißspinnstoff)
5506Synthetische Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet
5507Künstliche Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet
5508Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf
5509Garne aus synthetischen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
5510Garne aus künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
5511Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf
5512Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr

Alle 15 Einträge in Kapitel 55 „Synthetische oder Künstliche Spinnfasern“ ansehen →

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

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