Position 5515Andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 5515 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 55 („Synthetische oder Künstliche Spinnfasern“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 5515 insgesamt 9 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 551511 | hauptsächlich oder ausschließlich mit Viskose-Spinnfasern gemischt |
| 551512 | hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt |
| 551513 | hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt |
| 551519 | andere |
| 551521 | hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt |
| 551522 | hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt |
| 551529 | andere |
| 551591 | hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt |
| 551599 | andere |
Ähnliche Positionen zu 5515
5515 steht in Kapitel 55 „Synthetische oder Künstliche Spinnfasern“. Auf derselben Ebene liegen 15 weitere Positionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 5501 | Kabel aus synthetischen Filamenten |
| 5502 | Kabel aus künstlichen Filamenten |
| 5503 | Synthetische Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet |
| 5504 | Künstliche Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet |
| 5505 | Abfälle von Chemiefasern (einschließlich Kämmlinge, Garnabfälle und Reißspinnstoff) |
| 5506 | Synthetische Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet |
| 5507 | Künstliche Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet |
| 5508 | Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf |
| 5509 | Garne aus synthetischen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf |
| 5510 | Garne aus künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf |
| 5511 | Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf |
| 5512 | Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr |
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Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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