Unterposition 551513hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 551513 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5515 („Andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 551513 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 551513
551513 bezeichnet „hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt“, eine Einreihung innerhalb der Position 5515 („Andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
551513 umfasst 4 Untercodes, darunter „roh oder gebleicht“, „andere“ und „roh oder gebleicht“ u. a.
Die Einreihung 551513 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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