KN-Code 55152211roh oder gebleicht
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 55152211 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 5515 („Andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 55152211 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 55152211 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 55152211
55152211 bezeichnet „roh oder gebleicht“, eine Einreihung innerhalb der Position 5515 („Andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Für 55152211 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
55152211 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 551522 („hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 55152211 erfasst speziell „roh oder gebleicht“.
Die Einreihung 55152211 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.