Position 5602Filze, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 5602 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 56 („Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 5602 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6,7 % und 6,7 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 5602
5602 bezeichnet „Filze, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert“ im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
5602 umfasst 4 Untercodes, darunter „Nadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisse“, „aus Wolle oder feinen Tierhaaren“ und „aus anderen Spinnstoffen“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6,7 % und 6,7 %.
Die Einreihung 5602 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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