Kapitel 56WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
Gültig seit 31.12.1971
WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
Positionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 5601 | Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus; Spinnstofffasern mit einer Länge von 5|mm oder weniger (Scherstaub), Knoten und Noppen aus Spinnstoffen |
| 5602 | Filze, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert |
| 5603 | Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert |
| 5604 | Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen; Streifen und dergleichen der Position|5404|oder 5405, Garne aus Spinnstoffen, mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt |
| 5605 | Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergleichen der Position|5404|oder 5405|oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen |
| 5606 | Gimpen, umsponnene Streifen und dergleichen der Position|5404|oder 5405|(ausgenommen Waren der Position|5605|und umsponnene Garne aus Rosshaar); Chenillegarne; "Maschengarne" |
| 5607 | Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt |
| 5608 | Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen |
| 5609 | Waren aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position|5404|oder 5405, aus Bindfäden, Seilen und Tauen, anderweit weder genannt noch inbegriffen |
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