Position 5604Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen; Streifen und dergleichen der Position|5404|oder 5405, Garne aus Spinnstoffen, mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 5604
Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen; Streifen und dergleichen der Position|5404|oder 5405, Garne aus Spinnstoffen, mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt

Die Zolltarifnummer 5604 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 56 („Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 5604 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
560410Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen
560490andere

Häufige Fragen zu 5604

Disclaimer

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