Position 5606Gimpen, umsponnene Streifen und dergleichen der Position|5404|oder 5405|(ausgenommen Waren der Position|5605|und umsponnene Garne aus Rosshaar); Chenillegarne; "Maschengarne"

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 5606
Gimpen, umsponnene Streifen und dergleichen der Position|5404|oder 5405|(ausgenommen Waren der Position|5605|und umsponnene Garne aus Rosshaar); Chenillegarne; "Maschengarne"

Unterpositionen

CodeBeschreibung
56060010"Maschengarne"
56060091Gimpen
56060099andere

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