Unterposition 570190aus anderen Spinnstoffen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 570190 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5701 („Geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen, auch konfektioniert“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 570190 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Ähnliche Unterpositionen zu 570190
570190 steht in Position 5701 „Geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen, auch konfektioniert“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 570110 | aus Wolle oder feinen Tierhaaren |
Häufige Fragen zu 570190
570190 bezeichnet „aus anderen Spinnstoffen“, eine Einreihung innerhalb der Position 5701 („Geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen, auch konfektioniert“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
570190 umfasst 2 Untercodes, darunter „aus Seide, Schappeseide, synthetischen Chemiefasern oder metallisierten Garnen der Position 5605 oder aus Spinnstoffen und Metallfäden“ und „aus anderen Spinnstoffen“.
Die Einreihung 570190 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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