Kapitel 57TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN
Gültig seit 31.12.1971
TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN
Die Zolltarifnummer 57 ist im EU-Zolltarif als Kapitel eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Kapitel bündelt 57 insgesamt 5 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3 % und 8 %.
Positionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 5701 | Geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen, auch konfektioniert |
| 5702 | Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche |
| 5703 | Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen (einschließlich Kunstrasen), getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert |
| 5704 | Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert |
| 5705 | Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert |
Ähnliche Kapitel zu 57
57 steht in Abschnitt XI „Spinnstoffe und Waren daraus“. Auf derselben Ebene liegen 13 weitere Kapitel, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 50 | SEIDE |
| 51 | WOLLE, FEINE UND GROBE TIERHAARE; GARNE UND GEWEBE AUS ROSSHAAR |
| 52 | BAUMWOLLE |
| 53 | ANDERE PFLANZLICHE SPINNSTOFFE; PAPIERGARNE UND GEWEBE AUS PAPIERGARNEN |
| 54 | SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; |
| 55 | SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN |
| 56 | WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN |
| 58 | SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN |
| 59 | GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER LAMINIERTE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN |
| 60 | GEWIRKE UND GESTRICKE |
| 61 | KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN |
| 62 | KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN |
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Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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