Unterposition 570231aus Wolle oder feinen Tierhaaren
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 570231 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5702 („Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 570231 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 570231
570231 bezeichnet „aus Wolle oder feinen Tierhaaren“, eine Einreihung innerhalb der Position 5702 („Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
570231 umfasst 2 Untercodes, darunter „Axminster-Teppiche“ und „andere“.
Die Einreihung 570231 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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