Position 5702Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 5702 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 57 („Teppiche und Andere Fussbodenbeläge, aus Spinnstoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 5702 insgesamt 12 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3 % und 8 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 570210 | Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche |
| 570220 | Fußbodenbeläge aus Kokosfasern |
| 570231 | aus Wolle oder feinen Tierhaaren |
| 570232 | aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen |
| 570239 | aus anderen Spinnstoffen |
| 570241 | aus Wolle oder feinen Tierhaaren |
| 570242 | aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen |
| 570249 | aus anderen Spinnstoffen |
| 570250 | andere, ohne Flor, nicht konfektioniert |
| 570291 | aus Wolle oder feinen Tierhaaren |
| 570292 | aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen |
| 570299 | aus anderen Spinnstoffen |
Häufige Fragen zu 5702
5702 bezeichnet „Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche“ im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
5702 umfasst 12 Untercodes, darunter „Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche“, „Fußbodenbeläge aus Kokosfasern“ und „aus Wolle oder feinen Tierhaaren“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3 % und 8 %.
Die Einreihung 5702 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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