Position 5703Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen (einschließlich Kunstrasen), getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 5703 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 57 („Teppiche und Andere Fussbodenbeläge, aus Spinnstoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 5703 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 5703
5703 bezeichnet „Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen (einschließlich Kunstrasen), getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert“ im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
5703 umfasst 6 Untercodes, darunter „aus Wolle oder feinen Tierhaaren“, „Kunstrasen“ und „andere“ u. a.
Die Einreihung 5703 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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