Unterposition 570321Kunstrasen
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 570321 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5703 („Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen (einschließlich Kunstrasen), getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 570321 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 570321 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 570321
570321 bezeichnet „Kunstrasen“, eine Einreihung innerhalb der Position 5703 („Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen (einschließlich Kunstrasen), getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Für 570321 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
570321 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 5703 („Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen (einschließlich Kunstrasen), getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 570321 erfasst speziell „Kunstrasen“.
Die Einreihung 570321 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.