Unterposition 580110aus Wolle oder feinen Tierhaaren
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 580110 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5801 („Samt und Plüsch, gewebt, und Chenillegewebe, ausgenommen Waren der Position 5802 oder 5806“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Import prohibition
Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Diese Textilwaren können nur in die Union eingeführt werden, sofern nach dem entsprechenden Verfahren der Artikels 30-32 eine jährliche Höchstmenge festgelegt wurde (vgl. Verordnung (EU) 2015/936, ABl. Nr. L 160, Artikel 3, Absatz 3).
Einfuhrkontrolle — CITES
Herkunft: ERGA OMNES
Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control - CITES | Alle Drittländer |
Häufige Fragen zu 580110
580110 bezeichnet „aus Wolle oder feinen Tierhaaren“, eine Einreihung innerhalb der Position 5801 („Samt und Plüsch, gewebt, und Chenillegewebe, ausgenommen Waren der Position 5802 oder 5806“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 092501. Rechtsgrundlage: Regulation 0032/00, Regulation 0936/15 und Regulation 0966/23.
Für 580110 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 580110 Nachweise wie Wiedereinfuhr von Textilwaren nach passiver Veredelung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 - ANHANG II erforderlich sein.
Für 580110 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
580110 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 5801 („Samt und Plüsch, gewebt, und Chenillegewebe, ausgenommen Waren der Position 5802 oder 5806“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 580110 erfasst speziell „aus Wolle oder feinen Tierhaaren“.
Die Einreihung 580110 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.