Position 5803Drehergewebe, ausgenommen Waren der Position|5806
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 5803 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 58 („Spezialgewebe; Getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 5803 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 5803
5803 bezeichnet „Drehergewebe, ausgenommen Waren der Position 5806“ im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
5803 umfasst 3 Untercodes, darunter „aus Baumwolle“, „aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide“ und „andere“.
Die Einreihung 5803 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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