Position 5810Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 5810 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 58 („Spezialgewebe; Getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 5810 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 5810
5810 bezeichnet „Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive“ im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
5810 umfasst 4 Untercodes, darunter „Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund“, „aus Baumwolle“ und „aus Chemiefasern“ u. a.
Die Einreihung 5810 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.