Position 5811Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, aus einer oder mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen oder auf andere Weise abgeteilt, ausgenommen Stickereien der Position|5810
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 5811 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 58 („Spezialgewebe; Getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 5811 insgesamt 5 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 5811000020 | aus Gewirken oder Gestricken |
| 5811000093 | aus Baumwolle |
| 5811000095 | aus synthetischen Filamenten |
| 5811000096 | aus künstlichen Filamenten |
| 5811000099 | andere |
Häufige Fragen zu 5811
5811 bezeichnet „Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, aus einer oder mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen oder auf andere Weise abgeteilt, ausgenommen Stickereien der Position 5810“ im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
5811 umfasst 5 Untercodes, darunter „aus Gewirken oder Gestricken“, „aus Baumwolle“ und „aus synthetischen Filamenten“ u. a.
Die Einreihung 5811 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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