Unterposition 590210aus Nylon oder anderen Polyamiden
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 590210 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5902 („Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, Polyestern oder Viskose“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 590210 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5,6 % und 8 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 590210
590210 bezeichnet „aus Nylon oder anderen Polyamiden“, eine Einreihung innerhalb der Position 5902 („Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, Polyestern oder Viskose“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
590210 umfasst 2 Untercodes, darunter „mit Kautschuk getränkt“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5,6 % und 8 %.
Die Einreihung 590210 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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