Zolltarifnummer 5905009010aus anderen textilen Bastfasern der Position|5303
Gültig seit 01.01.2000
Die Zolltarifnummer 5905009010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 5905 („Wandverkleidungen aus Spinnstoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Import prohibition
Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Diese Textilwaren können nur in die Union eingeführt werden, sofern nach dem entsprechenden Verfahren der Artikels 30-32 eine jährliche Höchstmenge festgelegt wurde (vgl. Verordnung (EU) 2015/936, ABl. Nr. L 160, Artikel 3, Absatz 3).
Ausfuhr (Export)
Für den Code 5905009010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 5905009010
5905009010 bezeichnet „aus anderen textilen Bastfasern der Position 5303“, eine Einreihung innerhalb der Position 5905 („Wandverkleidungen aus Spinnstoffen“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090107. Rechtsgrundlage: Regulation 0904/24 und Regulation 0936/15.
Für 5905009010 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 5905009010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
5905009010 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 59050090 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 5905009010 erfasst speziell „aus anderen textilen Bastfasern der Position 5303“.
Die Einreihung 5905009010 ist im TARIC seit dem 01.01.2000 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.