Zolltarifnummer 5906999020laminiertes kautschutiertes Gewebe mit folgenden Merkmalen: — dreilagig; — eine äußere Lage besteht aus Acrylgewebe, — die andere äußere Lage besteht aus Polyestergewebe, — die mittlere Lage besteht aus Chlorbutylkautschuk, — die mittlere Lage hat ein Gewicht von 452 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 569 g/m², — das Textilgewebe hat ein Gesamtgewicht von 952 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 1159 g/m², und — das Textilgewebe hat eine Gesamtdicke von 0,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 4 mm, zur Verwendung bei der Herstellung von Faltverdecken für Kraftfahrzeuge
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 5906999020 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 5906 („Kautschutierte Gewebe, andere als solche der Position 5902“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Declaration of subheading submitted to legal restrictions (net weight/supplementary unit)
Herkunft: ERGA OMNES
Die Anmeldung dieses Warencodes ist nur möglich, wenn die Schwellenwerte (Nettogewicht/besondere Maßeinheit oder Wert/Nettogewicht oder Wert/besondere Maßeinheit) eingehalten werden. Falls nicht, sind die Werte zu überprüfen und gegebenenfalls zu berichtigen oder ein anderer Warencode ist anzumelden.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Declaration of subheading submitted to legal restrictions (net weight/supplementary unit) | ERGA OMNES |
Häufige Fragen zu 5906999020
5906999020 bezeichnet „laminiertes kautschutiertes Gewebe mit folgenden Merkmalen: — dreilagig; — eine äußere Lage besteht aus Acrylgewebe, — die andere äußere Lage besteht aus Polyestergewebe, — die mittlere Lage besteht aus Chlorbutylkautschuk, — die mittlere Lage hat ein Gewicht von 452 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 569 g/m², — das Textilgewebe hat ein Gesamtgewicht von 952 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 1159 g/m², und — das Textilgewebe hat eine Gesamtdicke von 0,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 4 mm, zur Verwendung bei der Herstellung von Faltverdecken für Kraftfahrzeuge“, eine Einreihung innerhalb der Position 5906 („Kautschutierte Gewebe, andere als solche der Position 5902“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Non preferential tariff quota under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 092721. Rechtsgrundlage: Regulation 2283/21 und Regulation 2614/25.
Für 5906999020 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 5906999020 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 5906999020 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
5906999020 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 59069990 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 5906999020 erfasst speziell „laminiertes kautschutiertes Gewebe mit folgenden Merkmalen: — dreilagig; — eine äußere Lage besteht aus Acrylgewebe, — die andere äußere Lage besteht aus Polyestergewebe, — die mittlere Lage besteht aus Chlorbutylkautschuk, — die mittlere Lage hat ein Gewicht von 452 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 569 g/m², — das Textilgewebe hat ein Gesamtgewicht von 952 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 1159 g/m², und — das Textilgewebe hat eine Gesamtdicke von 0,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 4 mm, zur Verwendung bei der Herstellung von Faltverdecken für Kraftfahrzeuge“.
Die Einreihung 5906999020 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.