Unterposition 591132mit einem Quadratmetergewicht von 650|g oder mehr
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 591132 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5911 („Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 591132 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4,4 % und 5,8 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 591132
591132 bezeichnet „mit einem Quadratmetergewicht von 650 g oder mehr“, eine Einreihung innerhalb der Position 5911 („Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
591132 umfasst 3 Untercodes, darunter „Gewebe mit einer mittels Vernadelung aufgebrachten Faserauflage, von der auf Papiermaschinen verwendeten Art (z. B. Pressfilze)“, „andere“ und „aus anderen Spinnstoffen“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4,4 % und 5,8 %.
Die Einreihung 591132 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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