Position 6001Samt, Plüsch (einschließlich "Hochflorerzeugnisse"), gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 6001 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 60 („Gewirke und Gestricke“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 6001 insgesamt 7 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 6001
6001 bezeichnet „Samt, Plüsch (einschließlich "Hochflorerzeugnisse"), gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke“ im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
6001 umfasst 7 Untercodes, darunter „"Hochflorerzeugnisse"“, „aus Baumwolle“ und „aus Chemiefasern“ u. a.
Die Einreihung 6001 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.